Ferienordnung


Bitte entnehmen Sie Beginn und Ende aller Ferien, sowie alle unterrichtsfreien Tage hier:

Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die Ferienordnung und beachten Sie, dass für eine krankheitsbedingte Abwesenheit unmittelbar vor und nach den Ferien ein ärztlicher Nachweis verlangt werden kann. Eine Beurlaubung bereits vor Ferienbeginn oder über das Ferienende hinaus ist nicht möglich. Bitte planen Sie Familienfeiern so, dass die Teilnahme am Unterricht nicht beeinträchtigt wird und für Ihr Kind gewährleistet ist. Schulversäumnisse ahndet die Stadt München mit einem erheblichen Bußgeld. Die Einhaltung der Ferienordnung sollte aufgrund des Prinzips der Gleichbehandlung aller Familien selbstverständlich sein.

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 7.7.2015 sind jüdische, christlich-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler an bestimmten beweglichen Feiertagen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht befreit. Die Erziehungsberechtigten müssen jedoch die Schule rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Abwesenheit mit einer formalen Unterrichtsbefreiung in Kenntnis setzen.

Unter Downloads können Sie sich das Formblatt „Unterrichtsbefreiung“ herunterladen.