Unterrichtsbefreiung
Sollten Sie für Ihr Kind ausnahmsweise eine Unterrichtsbefreiung benötigen, können Sie folgenden Antrag downloaden, ausfüllen und an uns senden oder Ihrem Kind in die Schule mitgeben. Siehe hierzu bitte auch unter Eltern – Ferienordnung.
Download: Unterrichtsbefreiung
Gastschulantrag
Beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen besteht eine Sprengelpflicht. Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich.
Schullied
Sprachstandserhebung
Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Informationsblatt in der bevorzugten Sprache.