Hinweise zum 1. Schultag für die 1. Klassen


Im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus appellieren wir im Vorfeld an die Eltern, ihr Kind möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke testen zu lassen und einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) am ersten Schultag vorzulegen.
-> Wenn kein negativer und noch gültiger Testnachweis vorgelegt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 einen von der Schule gestellten Selbsttest am 1.Schultag durchführen oder das Schulgelände mit den Begleitpersonen wieder verlassen. Nur so können etwaige Infektionen früh genug erkannt werden. -> Um eine sichere Schuleingangsfeier zu ermöglichen, appellieren wir dringend und nachdrücklich an die teilnehmenden Sorgeberechtigten und andere schulfremde Personen, möglichst vollständig geimpft, genesen oder getestet an der Schuleingangsfeier teilzunehmen. -> Auf dem gesamten Schulgelände besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen Maskenpflicht, § 13 Abs. 1 der 14. BaylfSMV. Kinder im Grundschulalter dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile Mund-Nase-Bedeckung (sog. Alltags- oder Community-Maske) nutzen; das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken (sog. „OP-Masken“), sofern ein enges Anliegen stets gewährleistet ist. Kinder sind bis zum 6. Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Wir danken herzlich für Ihr Verständnis.